Spendenservice

Spenden ist Vertrauenssache. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.

Hier finden Sie Fragen, die uns häufig gestellt werden.
Sollten Sie hier keine Antworten finden, sprechen Sie uns gerne an:

Häufige Fragen

Wie kann ich mit meiner Spende am besten helfen?

Helfen Sie mit Ihrer Spende, dort wo es am nötigsten ist. Diese Option können Sie z.B. über das Spendenformular auf unserer Homepage oder bei einer Überweisung über den Spendenzweck angeben. Ihre Spende fließt dann in ein Projekt oder eine Aufgabe, die dringend Unterstützung benötigt.

Was passiert mit meiner Spende an die Krebsgesellschaft NRW e.V.?

Krebs ist unsere Aufgabe, das Leben unser Ziel. Getreu diesem Motto, setzen wir uns für die Menschen in Nordrhein-Westfalen ein. Das heißt

  • direkte Hilfe für Betroffene und Angehörige durch Information, Beratung und Begleitung sowie
  • aktive Krebsprävention, damit weniger Menschen an Krebs erkranken.


Mit Ihrer Spende helfen Sie

Krebsbetroffenen und ihren Familien in Krisensituationen schnell und unbürokratisch. Wir beraten und begleiten damit niemand mit der Diagnose alleine ist.

  • den Ausbau der Krebsberatung in NRW voranzubringen, damit zunehmend mehr Betroffene Zugang zu Hilfe und Beratung haben.
  • Die Früherkennung und Vorbeugung von Krebs zu stärken.
  • Das Wissen über Krebs zu verbessern und Entscheidungskompetenz zu fördern.
Wie verwendet die Krebsgesellschaft NRW e.V. ihre Mittel?

Die Krebsgesellschaft NRW e.V. arbeitet gemeinnützig, unparteiisch und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Sie ist im Vereinsregisters Düsseldorf unter der Vereinsnummer VR3406 eingetragen. Der Verein setzt die ihm anvertrauten Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke ein. Bei der Verwendung hält er alle gesetzlichen Vorgaben ein und ergreift im Interesse der Spender*innen folgende Maßnahmen:

  • Die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung nach handelsrechtlichen Vorschriften.
  • Die Einhaltung der steuerrechtlichen Grundsätze für gemeinnützige Organisationen. Die Krebsgesellschaft NRW e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, §§ 51-68 AO.
  • Die Verwendung der Spendenmittel unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
  • Die Beachtung des Datenschutzes gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  • Verpflichtung zur Transparenz allen finanziellen Unterstützerinnen und Unterstützern gegenüber. Vor allem in der Projektarbeit pflegen wir langjährige Förderpartnerschaften (z.B. mit dem Land NRW oder mit Krankenkassen). Die geförderten Projekte legen wir transparent dar und sorgen so für Vertrauen. Die Krebsgesellschaft NRW e.V. ist zudem Mitglied der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“.
  • Nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes vom 04.10.2023 ist die Krebsgesellschaft NRW e.V. mit der Steuernummer 106/5748/2362 für den Veranlagungszeitraum 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsgesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

  
Unsere Prinzipien

  • Grundsätzlich gilt das Vier-Augen-Prinzip, d.h. für jeden Vertragsabschluss und für jede Auszahlung sind zwei verschiedene Freigabeschritte bzw. Unterschriften von hierzu bevollmächtigten Personen erforderlich.
  • Beschaffungen und Beauftragung von Dienstleistungen, z.B. Kaufverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Mittelanforderungen, Erstattung von Auslagen und Reisekosten, Anschaffungen und Ausgaben müssen verantwortungs- und kostenbewusst geplant und umgesetzt werden, d.h. dem Wirtschaftlichkeitsprinzip entsprechen. Das Prinzip bedeutet, dass mit minimalem Mitteinsatz (sog. Sparsamkeitsprinzip) ein bestimmter Output maximiert werden soll (sog. Ergiebigkeitsprinzip).
Was passiert mit meinen personenbezogenen Angaben?

Ihre Angaben werden zweckentsprechend verwaltet und entsprechend den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben gesichert. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Einer besonderen Sicherung auch innerhalb der Krebsgesellschaft NRW e.V. unterliegen alle Daten von Klientinnen und Klienten, die ausschließlich zur Beratung und Informationsvermittlung verwendet werden dürfen.

Wie stelle ich sicher, dass meine Spende nur für ein bestimmtes Projekt verwendet wird?

Versehen Sie Ihre Spende mit einem Stichwort aus dem klar hervorgeht, für welches Projekt Sie spenden wollen.

Wie schaffe ich mir einen regelmäßigen Überblick über die Arbeit der Krebsgesellschaft NRW e.V.?

Sie können sich auf unserer Homepage und in unseren Jahresberichten informieren. Die Jahresberichte sind als PDF auf der Homepage hinterlegt oder können als Printexemplar bestellt werden. Als Mitglied erhalten Sie regelmäßige Informationen über unseren Newsletter und werden automatisch zu wichtigen Versammlungen und Veranstaltungen eingeladen.

Die aktuellen Jahresberichte finden Sie unter Infomaterial bestellen.

Bekomme ich automatisch eine Zuwendungsbestätigung und kann ich meine Spende steuerlich geltend machen?

Für Spenden bis 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg als Zuwendungsbestätigung. Für Spenden über 300 Euro erhalten Sie automatisch eine gesonderte Zuwendungsbestätigung an Ihre Adresse. Deshalb bitten wir Sie, uns bei einer Spende Ihre Adressdaten mitzuteilen. Benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung für eine Spende unter 300 Euro, dann rufen Sie uns kurz an oder schicken gerne eine Mail.

Nach § 10b Abs. 1 EStG können Sie in jedem Kalenderjahr entweder bis zu 20 Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens oder bis zu 4 Promille der Summe aller Umsätze und im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter spenden und diesen Betrag als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

Ich möchte regelmäßig spenden und dafür Geld von meinem Konto abbuchen lassen. Was muss ich beachten?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel einen Dauerauftrag zu unseren Gunsten einrichten oder Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat. In diesem Fall lassen wir Ihnen einen unserer Vordrucke zukommen. Dieses SEPA-Mandat können Sie jederzeit form- und fristlos ohne Angabe von Gründen widerrufen. Es genügt, ein Anruf, eine Mail oder ein Brief.

Des Weiteren können Sie auch online über das Spendenformular auf unserer Homepage spenden.

Unser Spendenkonto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN DE63 3005 0110 0010 1514 88
BIC DUSSDEDDXXX

Warum hat die Krebsgesellschaft NRW e.V. mehrere Spendenkonten?

Wie viele Organisationen verfügt wir über mehrere Konten.

Unser Hauptkonto ist bei der Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN DE63 3005 0110 0010 1514 88
BIC DUSSDEDDXXX

Für Spenden zugunsten der Krebsberatung steht das Konto bei der
Stadtsparkasse zur Verfügung
IBAN DE92 3005 0110 1005 2173 18
BIC DUSSDEDDXXX

Für Bezieher unsers Info-Magazins Periskop gibt zudem ein Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft.

Kann ich einen Überweisungsträger anfordern?

Gerne senden wir Ihnen einen gedruckten Überweisungsträger per Post zu. Bitte rufen Sie uns kurz an oder schicken eine Mail an spenden@krebsgesellschaft-nrw.de.

Ich möchte eine Spendenaktion starten. Wer hilft mir weiter?

Wir freuen uns sehr über Ihr Engagement. Es gibt viele Möglichkeiten, uns zu unterstützen. Einen Überblick über all diese Möglichkeiten finden Sie auf unserer Website.

Und beraten wir Sie auch gerne persönlich. Wenden Sie sich gerne an Judith Matzke. Telefonisch unter 0211 1576099-72 oder per Mail an judith.matzke@krebsgesellschaft-nrw.de

Sie möchten Ihre Daten aktualisieren (Adresse, Bankverbindung etc.)? Wer hilft weiter?

Wenden Sie sich gerne an Judith Matzke, Tel: 0211 1576099-72, judith.matzke@krebsgesellschaft-nrw.de

Warum verfügt die Krebsgesellschaft NRW e.V. nicht über das Spendensiegel des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen)?

Die Krebsgesellschaft NRW e.V. stellt dem DZI jährlich alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, verfügt aber über kein Spendensiegel. Die Beantragung des Spendensiegels verursacht erhebliche, regelmäßig wiederkehrende Kosten, die durch Spendengelder finanziert werden müssten, die wir dafür nicht aufwenden wollen.

Wie wird Transparenz hergestellt?

Um maximal transparent zu sein, ist die Krebsgesellschaft NRW e.V. Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichtet sich Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz zu stellen. Die Mitgliedschaft belegt, dass wir transparent arbeiten und mit den uns anvertrauten Geldern sorgfältig und verantwortungsvoll umgehen.

In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Ausgehend von der Organisation Transparency Deutschland e.V. hat die Initiative Transparente Zivilgesellschaft daher zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Damit wird Transparenz geschaffen, welche Ziele eine gemeinnützige Organisation anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger*innen sind.

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