Förderung
Finanziell anteilig gefördert wird das Beratungsangebot der Krebsberatungsstellen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf der Grundlage des § 65e SGB V, durch das Land NRW sowie durch weitere Förderpartner*innen.