Dronabinol, THC
Cannabis sativa (Hanf) wird als traditionelle Arzneipflanze seit Jahrtausenden bei unterschiedlichen Beschwerden eingesetzt. Der wissenschaftlich fundierte Nachweis therapeutisch nutzbarer Eigenschaften des Hanf-Inhaltsstoffes Dronabinol (auch bekannt als Tetrahydrocannabinol; THC) führte 1998 in Deutschland zu dessen Freigabe für medizinische Zwecke.
Dronabinol wird entsprechend des erforschten Wirkungsspektrums indikationsbezogen eingesetzt u. a. als entzündungs- sowie brechreizhemmende, betäubende, schmerzhemmende, angstlösende und appetitanregende Arznei. Dabei können ernstzunehmende Nebenwirkungen auftreten: Müdigkeit, Schwindel, Benommenheit, Mundtrockenheit, Blutdruckabfall, Durchfall, Angst oder Stimmungsschwankungen. Dronabinol kann von Ärztinnen/Ärzten verordnet werden.
Bewertung
Die Wirksamkeit von Dronabinol bei Erbrechen, Gewichtsverlust und Kachexie (insbesondere auch unter Krebsstandardtherapie – also Chemo- oder Strahlentherapie) ist in kontrollierten klinischen Studien belegt.
Die Wirksamkeit von Dronabinol bei Schmerzen bzw. chronischen Schmerzsyndromen (insbesondere auch bei therapieresistenten Tumorschmerzen) konnte in ersten klinischen (Pilot-) Studien aufgezeigt werden, bedarf aber der Bestätigung im Rahmen von kontrollierten Studien.
Die Wirksamkeit von Dronabinol als Medikament gegen Krebserkrankungen ist nicht belegt und der Einsatz daher nicht empfehlenswert.
Cannabidiol (CBD)
Cannabidiol (CBD), ein anderer, medizinisch relevanter Wirkstoff in Cannabisextrakt, wird derzeit als Cannabis-Öl oder CBD-Öl beworben. Derartige Öle sind in unterschiedlichen Konzentrationen frei käuflich. Erste Untersuchungen zeigen, dass CBD mäßig schmerzlindernd und entzündungshemmend wirkt, ohne psychoaktive Effekte (Rausch) auszulösen.
Achtung
Beobachtet wurden gelegentlich bedrohliche Nebenwirkungen, z. B. Wechselwirkung mit Krebsstandardmedikationen, Blutdruckschwankungen, Benommenheit, Schläfrigkeit, Schlafstörungen sowie Mundtrockenheit.
Bewertung
Die Wirksamkeit von Cannabidiol-haltigen Ölen zur Verbesserung der Wirksamkeit sowie zur Minderung von Nebenwirkungen der Krebsstandardtherapien ist nicht belegt.
Insbesondere fehlen auch Erkenntnisse zu Wechselwirkungen mit erprobten Krebsstandardmedikationen. Eine unkontrollierte Einnahme ist daher keinesfalls zu empfehlen.
Cannabisblüten, Marihuana „Weed“, „Gras“, „Pot“
In den Medien wurde wiederholt berichtet, dass THC- sowie CBD-haltige Cannabisblüten (geraucht oder nach Verdampfung inhaliert) ähnliche Wirkungen entfalten wie Cannabisextrakte oder -öle und über Rezept verfügbar seien.
Bewertung
Qualitätsunterschiede von Cannabisblüten (u. a. bezüglich THC- bzw. CBD-Gehalt sowie Verunreinigung mit Umweltgiften) sind nicht kalkulierbar.
Da auch ein Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bislang nicht erfolgt ist, kann eine unkontrollierte Anwendung keinesfalls empfohlen werden.