Gemeinsam etwas bewegen. Mitgliedschaft in der Krebsgesellschaft NRW e.V.

Die Krebsgesellschaft NRW e.V. blickt auf eine lange Tradition und erfolgreiches Wirken in NRW. Essentielle Basis dafür sind engagierte Mitglieder – in den Anfängen, wie auch heute.

Mitglieder aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft: aus Forschung und Versorgung, aus Körperschaften, Institutionen sowie aus den Reihen der Selbsthilfe sind Lebenselixier des Vereins. Diese Vielfalt braucht es, um Bewährtes zu sichern und Zukunftsweisendes voranzutreiben.

Mitglied werden in der Krebsgesellschaft NRW e.V.

Wir bieten: interdisziplinären, sektorenübergreifenden Austausch, das Mitwirken an spannenden Projekten und Arbeitsgruppen, eine Plattform für Ideen in einem starken Team. 

Bringen auch Sie Ihre Expertise ein. Wir freuen uns auf Sie!

Welche Möglichkeiten der Mitgliedschaft gibt es? (Satzung, § 4)

Ordentliches Mitglied

  • Berufsstand oder einem sonstigen in der Onkologie tätigen Berufsstand angehört.
  • als juristische Person, die eine Körperschaft, Klinik, Stiftung, Verein, GmbH oder GbR vertritt. Diese Institutionen sollen im engeren Sinne dem Gesundheitswesen, im weiteren Sinne der Wohlfahrtspflege u/o dem Umkreis von Patientenversorgung zuzuordnen sein.
  • Ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht (Satzung § 4, Abs. 1).

Förderndes Mitglied

  • Als natürliche Person, Unternehmen, Institution u.a. ohne explizite Beschränkung auf das Gesundheitswesen. Voraussetzung ist das Teilen der Zwecke der Krebsgesellschaft (Satzung, § 2), keine kommerzielle oder parteiliche Zielsetzung.
  • Fördernde Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht (Satzung § 4, Abs. 2)
Antrag

auf Mitgliedschaft als natürliche Person

Antrag

auf Mitgliedschaft als juristische Person

Satzung

Der Krebsgesellschaft NRW e.V.